Neues Wohngeld: mehr Berechtigte, höhere Zuschüsse zur Miete

Der Vorsitzende der SPD Lurup Frank Schmitt, weist darauf hin, dass die SPD im Bund zum 1. Januar 2023 das neue WohngeldPlus durchgesetzt hat. Damit können künftig dreimal so viele Haushalte mit eher kleinen Einkommen und hohen Wohnkosten davon profitieren. Frank Schmitt: „Gerade für Menschen mit geringerem Einkommen sind die aktuellen Preisentwicklungen beängstigend. Wer aufgrund der gestiegenen Kosten in Probleme kommt, kann auf vielfältigen Wegen Unterstützung erhalten. Ein Weg kann es sein, zu prüfen, ob Sozialleistungen beispielsweise des Jobcenters infrage kommen. Das Wohngeld ist als Zuschuss zur Miete eine weitere Möglichkeit, die nun vielen weiteren Haushalten zur Verfügung stehen wird. Damit ist das wichtige Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes eine sehr wichtige Entlastung für die Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu bezahlen.“


Die Wohngeldreform unterstützt zielgenau Haushalte mit wenig Einkommen: In Deutschland sollen durch die Reform rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch bekommen. Damit soll das Wohngeld ab 2023 bundesweit insgesamt rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang rund 600.000 erreichen. In Hamburg waren im Dezember 2022 rund 13.500 Haushalte wohngeldberechtigt. Auch hier wird mit einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten gerechnet.

Die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes soll laut Prognosen 370 Euro monatlich betragen und damit 190 Euro mehr als bislang. Dabei ist die Höhe des Wohngeldes individuell abhängig von verschiedenen Faktoren: Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, Höhe des monatlichen Einkommens dieser Personen und der Höhe der Miete. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Damit soll das Wohngeld Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen finanziell unterstützen, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.

Frank Schmitt: „Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich ermutigen, zu prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, und wenn sie berechtigt sind, Wohngeld zu beantragen. Das neue Wohngeld ist ein weiterer wichtiger Schritt, bezahlbares Wohnen für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen zu ermöglichen.“

Auf Initiative der Hamburgischen Bürgerschaft wurde sichergestellt, dass die Bezirke die notwendigen Ressourcen erhalten, damit die anstehenden Aufgaben bewältigt werden können und auch eine Informationskampagne zum Wohngeld ins Leben gerufen. In den Sozialen Medien, auf Plakaten, in Zeitungsanzeigen oder im Fahrgastfernsehen des öffentlichen Nahverkehrs werden die Hamburgerinnen und Hamburger aufgerufen, sich zu informieren, ob sie berechtigt sind, Wohngeld zu erhalten. Für alle Fragen rund ums Wohngeld ist eine Hotline eingerichtet.
Auf der Seite www.hamburg.de/wohngeld finden die Bürgerinnen und Bürger alle Informationen rund um das Wohngeld. Mit dem Wohngeldrechner können die Hamburgerinnen und Hamburger prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Die Informationen auf der Homepage sind auch auf Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch, Farsi, Arabisch und Türkisch übersetzt.
Teil dieser Kampagne ist auch eine Wohngeld-Hotline. Unter der Nummer 040/428 28 6000 (Mo. – Fr. von 08:00-17:00 Uhr) werden alle Fragen rund um das Wohngeld auch telefonisch beantwortet. Bei Bedarf unterstützt die Wohngeld-Hotline bei der Nutzung des Wohngeldrechners und versendet auf Wunsch auch die Antragsformulare.

Um das erhöhte Antrags-Aufkommen aufzufangen, hat die Stadt bereits nahezu alle Stellen einer zusätzlichen zentralen Wohngeldstelle besetzt. Die ersten 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre Tätigkeit für die Wohngeldsachbearbeitung am 1. Dezember 2022 begonnen. Zuvor wurden sie in das IT-Verfahren und durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngelddienststellen der Bezirke in die Tätigkeit eingeführt. Bis März 2023 wird die zentrale Wohngeldeinheit voraussichtlich mit 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet sein.

„Die Behörden haben sich gemeinsam darauf vorbereitet, dass es mehr Anträge geben wird und tun ihr Möglichstes, um die Auszahlungen auch zeitnah vornehmen zu können, damit die Hilfe auch ankommt. Wer ab Januar Wohngeld beantragen möchte, muss sicherstellen, dass der Antrag auch noch im Januar bei der Wohngeldstelle eingeht. Denn erst ab dem Monat, in dem der Antrag vorliegt, kann auch Wohngeld gezahlt werden. Dabei gehen längere Bearbeitungszeiten nicht zulasten der Antragsstellenden: Für Zeiträume ab Antragseingang kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen das Wohngeld auch rückwirkend ausgezahlt werden.“, erläutert Frank Schmitt und fasst zusammen: „Durch diese Wohngeld-Reform haben deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld. Für die bestehenden Wohngeldhaushalte steigt die Höhe des Wohngeldes.“